Feld mit strahlender Sonne

Einspeiser EEG und KWKG

Neue Datenverpflichtungen für Anlagenbetreiber

Am 01. Oktober 2021 treten die neuen Regelungen zum Redispatch-2.0-Regime in Kraft, welches zukünftig einheitlich in den neugefassten §§ 13 ff. EnWG geregelt wird.

Ziel des Redispatch 2.0 ist die Vermeidung von Netzengpässen sowie die Sicherung der Stabilität der Stromnetze. In das neue Redispatch-Regime werden alle EE-Anlagen und KWK-Anlagen ab 100 kW sowie sämtliche Anlagen, die jederzeit durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind, einbezogen. 

Dazu zählen auch Anlagen, die nur zur Eigenversorgung genutzt werden und keinen Strom in das vorgelagerte Netz einspeisen. Auch diese müssen den Anforderungen des neuen Redispatch-Regimes erfüllen und müssen zu einer Anpassung der Wirk- oder Blindleistungserzeugung ihrer Anlagen auf Aufforderung des Netzbetreibers in der Lage sein.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter REDISPATCH 2.0 

Die Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH kooperiert bei der Umsetzung der neuen Marktregeln mit der EAM Netz (mehr Infos unter https://www.eam-netz.de/redispatch20-anlagenbetreiber). 

EEG-Einspeisemengen und Vergütungen 2019

sonstige Angaben für den bundesweiten Ausgleich

Einleitung

Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach den §§ 45 bis 49 mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt die Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH mit diesem Dokument nach.

Grundsystematik

Die gemäß §§ 23-33 EEG durch den aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber an die Anlagenbetreiber ausbezahlten Vergütungen werden gemäß § 35 EEG durch den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber, abzgl. der nach § 18 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung ermittelten vermiedenen Netzentgelte, dem aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber erstattet.

Datenermittlung 

Meldungen von Anlagenbetreibern an die Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH
Von den EEG-Anlagenbetreibern, deren Anlagen an das Netz der Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH angeschlossen sind, wurden die für die Vergütungszahlungen und den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten gemäß §§ 45 und 46 EEG angefordert, sofern sie nicht bereits vorlagen.

Meldungen der Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH an die TenneT TSO GmbH
Die für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten wurden gemäß § 47 EEG an die TenneT TSO GmbH übermittelt. Die auf die einzelnen Energiearten aggregierten Daten wurden durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer im Sinne des § 50 EEG bescheinigt. Ein Exemplar der Bescheinigung wurde der TenneT TSO GmbH zur Verfügung gestellt.

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